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und während der Auktion vom 13.11.10 ab 8.00 Uhr bis ca. 14.00 Uhr

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Kataloge: Schweizer Briefmarken Katalog, Michel, Flugposthandbuch (SLH)

Zeichen + Abkürzungen:

LP     = Liebhaberpreis                          
**    = postfrisch
O      = gestempelt                                 
*      = mit Falz oder Falzresten
4Bl    = Viererblock                                 
MH    = Markenheft
SSt   =  Sonderstempel  
AM = Automatenmarken
Lot   = Lose m. mehreren Stücken
 
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Auktions-Bedingungen:
An der Auktion können alle teilnehmen, welche Mitglieder einer Sektion des Verbandes schweizerischer Philatelistenvereine sind.

Das Auktionsgut ist mit Sorgfalt beschrieben und der Verein als Auktionator haftet für
Echtheit. Mängel sind in den Ausrufpreisen berücksichtigt. Das Auktionsgut steht den
Interessenten vor der Auktion zur Besichtigung frei.
Allfällige Reklamationen sind innert 10 Tagen dem Auktionator schriftlich mitzuteilen.
Für Lose, die mehr als zwei Stücke enthalten und für solche, die vom Erwerber verändert wurden, übernimmt der Auktionator keine Gewähr.

Schriftliche Aufträge werden gewissenhaft und interessewahrend, jedoch ohne Gewähr, vom Auktionator ausgeführt und können bis spätestens am 4. November 2004 eingereicht werden. Bei gleich hohen Geboten hat das früher eingegangene Vorrang.

Steigerungsskala ist die folgende: wobei Zwischenangebote aufgerundet werden:

 

Fr.            0.--         bis           Fr.       50.--            Fr.      2.--
Fr.          50.--         bis           Fr.       99.--            Fr.      5.--
Fr.        100.--         bis           Fr.     500.--            Fr.    10.--
Fr.        500.--         bis           Fr.   1000.--            Fr.    20.--
Fr.       1000.--         bis           Fr.   2000.--            Fr.    50.--
                             über         Fr.   2000.--            Fr.  100.--

Zum Zuschlagspreis wird eine Losgebühr von Fr. 2.--, sowie ein Aufgeld von nur 10% erhoben. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Bieter zahlen innert 10 Tagen nach Empfang der Ware, beziehungsweise Vorauszahlung bei uns unbekannten Bietern. Durch die Abgabe von Geboten und Kaufaufträgen werden die vorstehenden Bedingungen anerkannt. Im übrigen gelten die Bestimmungen von Art. 229-236 OR. Der Gerichtsstand ist Horgen.